Gottesdienst in Zeiten Coronas – was muss ich beachten?

Vor allem Personen, die nicht regelmässig Gottesdienste besuchen, fragen immer wieder bei Pfarreien nach, ob dies in Zeiten Coronas möglich sei. Kurz gesagt: Ja, aber mit Einschränkungen – zur Sicherheit aller Beteiligten.

Im vom Bundesrat am 11. Dezember 2020 beschlossenem Veranstaltungsverbot sind Gottesdienste resp. “religiöse Veranstaltungen” ausdrücklich ausgeschlossen. Sie dürfen daher nur beschränkt mit maximal 50 Personen durchgeführt werden.

Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken sowie Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen.

Diese Einschränkung gilt für alle Formen von Gottesdiensten, also auch Beerdigungen, Hochzeiten etc. Bis wann diese Einschränkungen in Kraft bleiben, hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab.

Weiter gilt in allen kirchlichen Versammlungsräumen und Kirchen eine generelle Maskenpflicht (ab 4. Klasse). Diese Maskenpflicht gilt auch für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Tragen der Maske wird zum Schutz aller Teilnehmenden kontrolliert.

Die Pfarreien und Katholisch Stadt Zürich liegt vor allem ein Hinweis am Herzen: Wer sich selber nicht wohl fühlt oder weiss, dass der nicht bei guter Gesundheit ist, sollte einen Gottesdienstbesuch meiden.

Erkundigen Sie sich auf jeden Fall zuerst bei der Pfarrei, wie und unter welchen Umständen (Anmeldungen etc.) Gottesdienste durchgeführt bzw. zu besuchen sind.

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