Gottesdienste bei Corona – Informationen

Im vom Bundesrat am 11. Dezember beschlossenem Veranstaltungsverbot sind Gottesdienste resp. «religiöse Veranstaltungen» ausdrücklich ausgeschlossen. Sie dürfen weiterhin mit maximal 50 Personen durchgeführt werden.

Nicht mitzuzählen sind dabei Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung der Veranstaltung mithelfen.

Diese Einschränkung gilt für alle Formen von Gottesdiensten, also auch Beerdigungen, Hochzeiten etc. Bis wann diese Einschränkungen in Kraft bleiben, hängt von der weiteren Entwicklung der Pandemie ab.

Weiter gilt in allen kirchlichen Versammlungsräumen und Kirchen eine generelle Maskenpflicht (ab 12 Jahren). Das Tragen der Maske wird kontrolliert.

Grundsätzlich appelliert Katholisch Stadt Zürich an das Verantwortungsbewusstsein aller Teilnehmenden, im Interesse der eigenen und der Gesundheit der andern sich an die Regeln zu handeln und bei gesundheitlichen Problemen auf den Besuch zu verzichten. Bitte beachten Sie auch die Informationen der Pfarreien auf den eigenen Homepages bzw. vor Ort.

Bleiben Sie gesund!

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