Verband röm.-kath. Kirchgemeinden

Der Verband wurde 1964 gegründet. In ihm sind die 23 stadtzürcherischen röm.-kath. Kirchgemeinden vereint. Eine Kirchgemeinde lässt sich am besten als staatskirchenrechtlichen Verwaltung einer Pfarrei beschreiben. Das ausführende Organ ist hierbei die Kirchenpflege.

Im siebenköpfigen Vorstand des Verbandes werden die Geschäfte der verschiedenen Arbeitsbereiche behandelt. Es geht um die Bereiche Finanzen, Liegenschaften, Pastorales und soziale Hilfe (Diakonie)

Die Mitglieder der 23 Kirchgemeinden sind in einem Parlament, der Delegiertenversammlung vertreten. Je Kirchgemeinde nehmen je 2 Delegierte in der Versammlung Einsitz. Gewählt wird alle vier Jahre.

Die Geschäftsstelle ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes und der Delegiertenversammlung zuständig. Die Geschäftsstelle ist gleichzeitig Dienstleister für die Anliegen der einzelnen Kirchgemeinden bzw. Pfarreien.